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Öffentliche Bekanntmachung
von Admin
Öffentliche B e k a n n t m a c h u n g
Dringender Aufruf! Gefahr durch nicht angeleinte Hunde!
Hunde gelten für viele Menschen als der beste Freund, doch manchmal sorgen sie bei anderen Mitbürgern auch für Verärgerung bis hin zu einer Gefährdung für Mensch und Tier.
So ist in jüngster Vergangenheit vermehrt zu beklagen, dass Hunde unbeaufsichtigt umherlaufen, innerhalb der Ortslage nicht angeleint sind, außerhalb der Ortslage beim Aufeinandertreffen ohne vorherige Aufforderung nicht umgehend angeleint werden bzw. nicht angeleinte Hunde den „Rückrufbefehlen“ ihres Hundeführers nicht gehorchen.
Dies führt immer wieder zu Konfliktsituationen zwischen angeleinten und nicht angeleinten Hunden.
Es kommt auch leider verstärkt vor, dass Personen von freilaufenden Hunden angegriffen und erheblich verletzt werden.
Hierbei zeigen sich die Hundehalter zunehmend uneinsichtig.
Dies veranlasst uns ausdrücklich auf folgendes hinzuweisen:
Jeder Hundehalter und Hundeführer hat zu gewährleisten, dass sich sein nicht angeleinter Hund in seinem Sichtfeld bzw. Einwirkungskreis aufhält (in der Verbandsgemeinde Brohltal nur außerhalb der bebauten Ortslage zulässig) und seinen Rückrufbefehlen Folge leistet. Falls der Hundehalter bzw. Hundeführer dieses nicht gewährleisten kann, ist der Hund auch außerhalb der Ortslage anzuleinen.
Jeder Hundehalter hat dafür Sorge zu tragen, dass der Hund nicht unbeaufsichtigt von dem Anwesen entkommen kann und anschließend unbeaufsichtigt umherläuft.
Das bedeutet falls ein Grundstück nicht durchgängig mit einem Zaun eingefasst ist und der Hund dadurch das Grundstück unbemerkt verlassen kann, ist dieser auf dem Grundstück anzuleinen.
In diesem Zusammenhang weisen wir zum wiederholten Male auf die Regelungen in der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Brohltal hin. Demnach dürfen Hunde auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen und in öffentlichen Anlagen nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern. Hundehalter müssen dafür sorgen, dass ihr Hund nur durch eine geeignete Person ausgeführt wird.
Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten Bestimmungen/Verpflichtungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Wir bitten daher um Beachtung der oben genannten Vorschriften.
Neben den Bußgeldvorschriften sollte jedem Hundehalter bewusst sein, dass jeder Angriff oder Beißvorfall die Prüfung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung nach sich zieht. Diese können einen Leine- und/oder Maulkorbzwang bzw. eine Einstufung als gefährliche Hunde i.S.d. Landeshundegesetz RLP nach sich ziehen.
Jeder Hundehalter sollte dafür Verständnis haben, dass selbst gut erzogene Hunde bei empfindlichen Menschen oder Kindern Angst oder Unsicherheit hervorrufen können.
Bedenken Sie auch, dass andere Personen nicht wissen können, ob ihr Hund ein friedliches oder aggressives Tier ist.
Ferner empfinden viele Menschen es nicht als angenehm, wenn sie bzw. ihre Hunde von anderen/fremden Hunden beschnuppert oder angesprungen werden.
Abschließend appellieren wir eindringlich die dargelegten Vorschriften zu beachten.
Niederzissen, 15.07.2024
Verbandsgemeideverwaltung Brohltal
-örtliche Ordnungsbehörde-